Allgemeine Vertragsbedingungen
- Betriebseinstellung u. –störungen, reduzierter Betrieb: Die Nichtausnützung des Skipasses wegen Schlechtwetter, Lawinengefahr, Ausfall von Anlagen, Sperrung von Skiabfahrten, unvorhergesehener Abreise, höherer Gewalt usw. ergibt keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung. Die Pistenbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Änderungen von Betriebszeiten auf Grund der Schneelage vorbehalten.
- Ermäßigte Karten: Für den Bezug einer ermäßigten Karte (Kinder, Jugend, Senioren und Behinderte) ist ohne Ausnahme ein Lichtbildausweis erforderlich. Auf ermäßigte Karten gibt es keine weiteren Ermäßigungen.
- Keycards: Unser Kartensystem ist ausschließlich auf berührungslose Datenträger (KeyCard) aufgebaut € 2.- Depotzahlung für die KeyCard pro Skipass. Bei Rückgabe der unbeschädigten KeyCard wird die Depotzahlung rückerstattet. Retourgabe an allen Kassastellen der Kaunertaler Gletscherbahnen bzw. beim Tourismusbüro, Hallenbad, in den Sportgeschäften oder an den Rezeptionen der Hotels. Die Kartenkontrolle erfolgt elektronisch an allen Zubringerbahnen, sowie an Anlagen im Skigebiet. Einzelfahrten für Nichtskifahrer werden als Magnetkarten ausgegeben und müssen an den speziell dafür vorgesehenen Lesestationen gesteckt werden.
- Missbrauch, Umtausch und Verlängerung: Im Skigebiet werden laufend Kontrollen durchgeführt. Die Skipässe sind unserem Liftpersonal auf Verlangen vorzuweisen. Die Skipässe sind personenbezogen und nicht übertragbar. Jede missbräuchliche Verwendung hat den sofortigen Entzug zur Folge und wird mit dem dreifachen Skipasstarif bestraft. Eine Anzeige behalten wir uns vor. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass und die Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Mischpreis: für Skipässe über den Saisonschnittpunkt wird ein Mischpreis errechnet.
- Parken: das Parken auf all unseren Parkplätzen ist kostenlos!
- Pistenrettung: Pistenrettungseinsätze werden von uns verrechnet und sind bar zu bezahlen.
- Rückvergütung bei Skiunfällen: Eine Rückvergütung ist nur bei Skiunfällen für Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen möglich und gilt nicht für Begleitpersonen. Die Berechnung der nicht genützten Tage erfolgt ab dem Tag der Deponierung des Skipasses und nicht ab dem Tag des Unfalls. Ein ärztliches Attest eines in der Region ansässigen Arztes ist vorzulegen.
- Skipassverbünde: Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karte berechtigt, werden von selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadensersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
- Verlust: die verlorene Liftkarte wird nur bei Vorlage des Sperrnummerbeleges (Kassabons) und gegen Aufzahlung einer Bearbeitungsgebühr ersetzt. Der elektronische Datenträger (Keycard) muss ebenfalls neu gekauft werden.
- Wahlskipass: z. Bsp. 6in7 bedeutet, dass Sie innerhalb von 7 Tagen 6 Tage Skifahren können. Auf Ihrem Skipass wird der letzte Gültigkeitstag angegeben.
Ermäßigungen
- Kinderfreikarte: Kinder unter 6 Jahre sind frei – Beförderung ohne Liftkarte. Kinder unter 8 Jahren erhalten – gegen Vorlage eines Ausweises – eine Freikarte (nicht gültig beim Kauf von Saisonkarten, Verbundkarten bzw. schon ermäßigten Karten).
- Seniorenermäßigung: 10% Ermäßigung für Senioren ab Jhg. 1954, Ausweis erforderlich. Gilt nicht für Saisonkarten und ermäßigte Karten. 80 Plus Aktion: Senioren ab dem 80. Lebensjahr fahren gratis!
- Gruppenermäßigung: Auf schriftliche Anfrage geben Ihnen gerne die Mitarbeiter der Kaunertaler Gletscherbahnen Auskunft.
- Skilehrer: Kinder-Normaltarif bei Tages- und Mehrtageskarten (Ausweis mit gültiger internationalen Jahresmarke – IVSI-MOU erforderlich) (nicht bei Saisonkarten, Verbundkarte bzw. schon ermäßigten Karten).
- Versehrtenermäßigung: Kinder-Normaltarif ab einer Invalidität von 60%, Ausweis erforderlich; gilt nicht für Saisonkarten.
- Kartenvorverkauf ab 15:00 des Vortages an allen Hauptkassen. Benützung der Karte ab 15:00 möglich.
- Mautgebühr: Besitzer eines gültigen Skipasses bezahlen keine Maut; mitfahrende Nichtskifahrer bezahlen die Personenmaut
- Pitztal plus: Beim Kauf von Mehrtagesliftkarten (gültig ab der 6-Tagesliftkarte) sind Sie berechtigt an max. 2 Tagen die Liftanlagen des Pitztaler Gletschers und der Rifflsee Bergbahnen zu nutzen.
- Skibus: Für die Inhaber eines gültigen Skipasses ist die Fahrt mit dem Skibus kostenlos.
Wichtige Hinweise
- Betriebszeiten der Anlagen 08.30 – 16.00 Uhr
- Öffnungszeiten Kassastellen & Mautstelle: Mautstelle/Kassa 07:00-17:00 (täglich, auch sonn- und feiertags), Kassa bei Mittelstation in Fendels und bei der Talstation in Ried: 09:00-16:00 (während der Winter- und Sommerbetriebszeiten der Fendler Bergbahnen). Wir bitten Sie zu beachten, dass Liftkarten oder Mautkarten für den Gletscher bzw. die Gletscherstraße NUR an der Mautstelle/Kassa im Tal erhältlich sind.
- Zahlungsmöglichkeiten: Bargeld, Bankomatkarte (Maestro) und Kreditkarten (Visa, Master Card, American Express)
- Saisonbeginn und Ende je nach Schneelage; www.kaunertaler-gletscher.at
- Preisänderung, Irrtum vorbehalten; alle Preise inkl. MWSt. Für den Kauf von Skipässen gelten die AGB – Gerichtsstand Innsbruck
- Haftungsausschluss: Die Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH haften – mit Ausnahme von Personenschäden – nicht für Schäden, soweit die Schäden nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das schadensverursachende Verhalten nicht die die Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH aus dem abgeschlossenen Vertrag treffenden Hauptpflichten betrifft. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für gänzlich unvorhersehbare oder atypische Schäden, mit denen der Vertragspartner der Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH nicht rechnen konnte.
- Weidevieh: Die gesamte Kaunertaler Gletscherstraß, sowie sämtliche Haltemöglichkeiten entlang der Straße liegen im Weidegebiet. Die Kaunertaler Gletscherbahnen GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen (insbesondere Fahrzeugbeschädigungen) durch Weidevieh. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für geparkte Fahrzeuge, unabhängig ob diese auf gekennzeichneten Parkplätzen oder entlang der Kaunertaler Gletscherstraße abgestellt sind.